Wort davor: Beiwesung

(Beiwinn)
Erklärung: Nebengewinn.
sprachliche Erläuterung: nd. biwin.

Wort danach: Beiwisser

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten