Wort davor: beiwesen
(Beiweser)
Erklärung:
Anwesender.
sprachliche Erläuterung:
nd. biweser.
vgl.
Beiwisser.
- Belegtext:
rethe u. bieweser
Datierung: 1474
Fundstelle: KahlaUB. 109
- Datierung: 1487
Fundstelle: HanseRez. II 73
- Belegtext:
den scheffen, dem underfaigde und anderen des gerichts biwesern
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Siegburg
Fundstelle: NrhAnn. 23 (1871) 124
Wort danach: Beiwesung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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