Wort davor: beiweisen

(beiwendig)
sprachliche Erläuterung: nd. biwendich.

beiwendig (I)
Erklärung: eingezogen, konfisziert.
sprachliche Erläuterung: Gegensatz entwedet.

beiwendig (II)
Erklärung: unehelich? fremd?

Wort danach: beiwesen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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