(beiwendig)
sprachliche Erläuterung:
nd. biwendich.
beiwendig (I)
Erklärung:
eingezogen, konfisziert.
sprachliche Erläuterung:
Gegensatz entwedet.
Wort danach: beiwesen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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