Wort davor: beitun

Beitung

Beitung (I)
Erklärung: Verzug, Aufenthalt.

Beitung (II)
Erklärung: Anwartschaft.

Wort danach: Beitzettel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten