Wort davor: Beistürzer?

Beitag

Beitag (I)
Erklärung: außerordentliche Tagung.

Beitag (II)
Erklärung: außerordentlicher Frontag.

Wort danach: Beitagherr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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