Wort davor: Beistandsherr

beiständig
Erklärung: beiständig sein, wesen.

beiständig (I)
Erklärung: beistehen, helfen.

beiständig (II)
Erklärung: garantieren, sicher stellen.

Wort danach: Beiständigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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