Wort davor: 2Beistand
Beistandseid [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
eidliche Verpflichtung eines 1Beistands (II 1).
- Belegtext:
da beystands- und pflegereide nichts anders als amtseide (im gegensaz von diensteiden) ... seyen, so seye deren verwandlung in ein handgeluebde durch § 16 der eidesordnung ... entschieden
Fundstelle: KurBadRegBl. 1 (1803) Nr. 13 (1)
Wort danach: 1Beiständer
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