Wort davor: beißen

Beißer

Beißer (I)
Erklärung: bissiger Mensch.

Beißer (II)
Erklärung: Weidmann.
Beißer (III)
Erklärung: in der Gaunersprache: "Kneipzange; Zeuge, dem man zum Agnoszieren vorgestellt ist; Beschützer von Freimädchen".

Wort danach: Beißgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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