Wort davor: Beisprachung

Beisprecher, Besprecher

Beisprecher (I)
Erklärung: Verleumder.

Beisprecher (II)
Beisprecher (III)
Erklärung: wer sein Näherrecht ausübt.

Wort danach: Beispruch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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