Wort davor: Beisprachsrecht

Beisprachung, Besprachung, Beisprechung, Besprechung

Beisprachung (I)
Erklärung: Unterredung, Vereinbarung.

Beisprachung (II)
Erklärung: amtliche Warnung des Säumigen.
Beisprachung (III)
Erklärung: Verhör.
Beisprachung (IV)
Erklärung: Einspruch.

Wort danach: Beisprecher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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