Wort davor: Beisprache
beisprachen, besprachen, besprechen, beisprechen
beisprachen (I)
beisprachen (I 1)
Erklärung:
meist reflexiv: beraten, verhandeln.
beisprachen (I 2)
Erklärung:
vereinbaren.
- Belegtext:
is en ... dach besproken unde vorramet
Datierung: 1428
Fundstelle: BremUB. V 405
Faksimile
- digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
- Belegtext:
bedegedinget und besproken
Datierung: 1452
Fundstelle: HamelnUB. II 186
- Belegtext:
gancz und genczlich verrichtet, gesunet und besprochen haben
Datierung: 1472
Fundstelle: BergeUB. 272
- Belegtext:
hebbende besproken, gedegedinget unde entliken gesloten
Datierung: 1491
Fundstelle: OsnabrGildeUrk. 70
- Belegtext:
das es in der ehestiftung gebeysprachet ... wehre worden
Datierung: 1571
Fundstelle: BrandenbSchSt. I 560
beisprachen (I 3)
Erklärung:
abspannen.
- Belegtext:
deme andern sin gesinde of lerdochter afmieden noch besprechen heimlich
Datierung: 1397
Fundstelle: KölnZftUrk. I 93
beisprachen (I 4)
beisprachen (I 4 a)
Erklärung:
versprechen.
- Belegtext:
dat N.N. ... dem N.N. ennige fryheit an dem huse to donde ... nicht besproken noch gelovet
Datierung: 1420
Fundstelle: MagdebSchSpr.(Friese) 118
Faksimile
- Belegtext:
ewyckliken zcw halden besprochen
Datierung: 1489
Fundstelle: IlsenburgUB. II 67
beisprachen (I 4 b)
Erklärung:
letztwillig vermachen.
beisprachen (II)
beisprachen (II 1)
Erklärung:
einen ansprechen um etwas, vor Gericht ziehen.
beisprachen (II 2)
Erklärung:
verleumden. häufig Partizip: übel beleumundet.
beisprachen (II 3)
Erklärung:
jemanden verhören.
beisprachen (III)
Erklärung:
Einspruch erheben, anfechten, Näherrecht geltend machen.
vgl.
abkünden,
abreiben,
abschütten.
beisprachen (III Spiegelstrich 1)
beisprachen (IV)
Erklärung:
in althochdeutschen Glossen für iudicare, condemnare.
Wort danach: Beisprachgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten