Wort davor: Beisprache

beisprachen, besprachen, besprechen, beisprechen

beisprachen (I)

beisprachen (I 1)
Erklärung: meist reflexiv: beraten, verhandeln.

beisprachen (I 2)
Erklärung: vereinbaren.
beisprachen (I 3)
Erklärung: abspannen.
beisprachen (I 4)

beisprachen (I 4 a)
Erklärung: versprechen.
beisprachen (I 4 b)
Erklärung: letztwillig vermachen.
beisprachen (II)

beisprachen (II 1)
Erklärung: einen ansprechen um etwas, vor Gericht ziehen.
beisprachen (II 2)
Erklärung: verleumden. häufig Partizip: übel beleumundet.
beisprachen (II 3)
Erklärung: jemanden verhören.
beisprachen (III)
Erklärung: Einspruch erheben, anfechten, Näherrecht geltend machen.
vgl. abkünden, abreiben, abschütten.
beisprachen (III Spiegelstrich 1)
beisprachen (IV)
Erklärung: in althochdeutschen Glossen für iudicare, condemnare.

Wort danach: Beisprachgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten