Wort davor: Beisohn
Beisorge
vgl.
besorgen.
Beisorge (I)
Erklärung:
Pflege, Sorge, Bedenken.
Beisorge (II)
Erklärung:
Seelsorge.
- Belegtext:
die wile gennem dye byesorge nach nicht gelegen ist
Datierung: 1224/35 (Hs. 1369)
Fundstelle: SspLehnr. 355
- Belegtext:
dat len solen sie vore untvan unde die bisorge na
Datierung: 1224/35 (Hs. 1369)
Fundstelle: SspLR. III 59 § 1
Textarchiv: SspLR. III 59
- Belegtext:
beysorg einer kirchen oder besorgung ist soviel als bischoffliche gewalt ein kirchen zu versorgen
Datierung: 1557
Fundstelle: Weichb.Reg.
- Fundstelle: SspLehnr. 354
Beisorge (III)
Erklärung:
Pflegschaft.
Wort danach: Beisorger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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