Wort davor: beisitzen

Beisitzer
sprachliche Erläuterung: lett. biziteris (Sehwers, Lehnw. im Lett. 143).

Beisitzer (I)
Erklärung: Teilnehmer an einer Versammlung.

Beisitzer (I 1)
Erklärung: Mitglied eines Gerichts.
vgl. Beisasse (III), Besitzer (I).

Beisitzer (I 2)
Erklärung: der Zunft beigeordneter Ratsherr.
Beisitzer (I 3)
Erklärung: Mitglied sonstiger Ämter oder Kollegien.
Beisitzer (II)
Erklärung: Hintersasse.
Beisitzer (III)
Erklärung: Wohnberechtigter.

Wort danach: Beisitzeramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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