Wort davor: beisinnig

Beisitz

Beisitz (I)
Erklärung: Mitwohnen des überlebenden Elternteils bei den erbenden Kindern, Mitgenuß.
vgl. Altenteil.

Beisitz (II)
Erklärung: Konkubinat.
Beisitz (III)

Beisitz (III 1)
Erklärung: Wohnen als Beisasse.
Beisitz (III 2)
Erklärung: "Recht eines Beisassen".
Beisitz (III 3)
Erklärung: Beisassengebühr.
Beisitz (III 4)
Erklärung: wie Beisasse (I) und Beisasse (II).
Beisitz (IV)

Beisitz (IV 1)
Erklärung: Anwesenheit.
Beisitz (IV 2)
Erklärung: "Mitgliedschaft in einem Kollegium".

Wort danach: beisitzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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