Wort davor: beisinnig
Beisitz
Beisitz (I)
Erklärung:
Mitwohnen des überlebenden Elternteils bei den erbenden Kindern, Mitgenuß.
vgl.
Altenteil.
Beisitz (II)
Erklärung:
Konkubinat.
Beisitz (III)
Beisitz (III 1)
Erklärung:
Wohnen als Beisasse.
Beisitz (III 2)
Erklärung:
"Recht eines Beisassen".
Beisitz (III 3)
Erklärung:
Beisassengebühr.
Beisitz (III 4)
Erklärung:
wie Beisasse (I) und Beisasse (II).
Beisitz (IV)
Beisitz (IV 1)
Erklärung:
Anwesenheit.
Beisitz (IV 2)
Erklärung:
"Mitgliedschaft in einem Kollegium".
Wort danach: beisitzen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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