Wort davor: Beischlafung

Beischlag

Beischlag (I)

Beischlag (I 1)
Erklärung: in schlechterem Metall (nach)geprägte Münze, Falschgeld.

Beischlag (I 2)
Erklärung: Bastard.
Beischlag (I 3)
Erklärung: unechte Ware.
Beischlag (II)
Erklärung: Verschlag, angebauter Raum, Freitreppe in norddeutscher Bauweise.
Beischlag (III)
Erklärung: Nebenschlag: eine kleinere Koppel oder ein Stück einer größeren Koppel wird einem Hauptschlag als Beischlag zugeteilt.
Beischlag (IV)

Beischlag (IV 1)
Erklärung: Zugabe, Zuwage.
Beischlag (IV 2)
Erklärung: Fabrikmarke.
Beischlag (IV 3)
Erklärung: Anhang.

Wort danach: Beischläger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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