Wort davor: Beisässin
Beisatz
Beisatz (I)
Erklärung:
Erläuterung.
Beisatz (II)
Erklärung:
Zuschuß.
Beisatz (III)
Erklärung:
ein von Kinderlosen angenommenes Kind oder junges Ehepaar, das dann als Erbe eingesetzt wird.
Beisatz (IV)
Erklärung:
"geschlechtlicher Umgang".
Wort danach: beischaffen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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