Wort davor: Beisässin

Beisatz

Beisatz (I)
Erklärung: Erläuterung.

Beisatz (II)
Erklärung: Zuschuß.
Beisatz (III)
Erklärung: ein von Kinderlosen angenommenes Kind oder junges Ehepaar, das dann als Erbe eingesetzt wird.
Beisatz (IV)
Erklärung: "geschlechtlicher Umgang".

Wort danach: beischaffen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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