Wort davor: Beipfründe

Beirat
sprachliche Erläuterung: mnd. birat.

Beirat (I)
Erklärung: Beisitzer.

Beirat (II)
Erklärung: "Rat niederer Charge".

Wort danach: beirätig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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