Wort davor: Beipfennig

Beipflicht

Beipflicht (I)
Erklärung: Oberaufsicht.

Beipflicht (II)
Erklärung: Hilfe, Beistand.

Wort danach: beipflichten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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