Wort davor: beiliegen

Beilieger

Beilieger (I)
Erklärung: Anhänger; Beiständer im Prozeß.
vgl. Beileger.

Beilieger (II)
Erklärung: wer bei einem wohnt.

Wort danach: Beiliegung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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