Wort davor: Beilfron

Beilgeld

Beilgeld (I)
Erklärung: Geld, zur Beschaffung und Unterhaltung des Werkzeugs an Steiger gegeben.

Beilgeld (II)
Erklärung: Abgabe der Forstleute an den Vogt.
Beilgeld (III)
Erklärung: "Gebühr für Zufuhr des Bieres, die der Bierführer als Lohn bezieht.".

Wort danach: beilhaftig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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