Wort davor: Beilegung
Beilehen
Beilehen (I)
Erklärung:
Sicherstellungslehen.
- Belegtext:
umb welich ... rennt ... N. sinen hof für sich und sin erben der grafschafft zu L. zu bylehen gemacht
Datierung: 1455
Fundstelle: PublLux. 55 (1908) 64
Beilehen (II)
Erklärung:
kleineres Lehen, das zusammen mit anderen verliehen wird.
- Belegtext:
den hoff ... mit etliche beylehen
Datierung: 1506
Fundstelle: Haltaus 164
- Belegtext:
meinen hoff ... sampt den beylehen
Datierung: 1560
Fundstelle: HStArchStuttgart
Beilehen (III)
Erklärung:
bergrechtlich.
Wort danach: Beileit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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