Wort davor: Beilegung

Beilehen

Beilehen (I)
Erklärung: Sicherstellungslehen.

Beilehen (II)
Erklärung: kleineres Lehen, das zusammen mit anderen verliehen wird.
Beilehen (III)
Erklärung: bergrechtlich.

Wort danach: Beileit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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