Wort davor: Beijagd

Beikauf
sprachliche Erläuterung: nd. bikôp.

Beikauf (I)
Erklärung: "Kauf von Waren, auf deren Ankauf der zunächst Berechtigte verzichtet hat".

Beikauf (II)
Erklärung: "außerordentlicher Kauf".

Wort danach: beikaufen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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