Wort davor: Beigutbeständner

beihalten

beihalten (I)
Erklärung: festnehmen, gefangenhalten.

beihalten (II)
Erklärung: von unehelichen Beziehungen.

Wort danach: Beihälterin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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