Wort davor: Beigericht

Beigeschworene

Beigeschworene (I)
Erklärung: Nebengeschworene.

Beigeschworene (II)
Erklärung: im Zunftwesen.

Wort danach: beigeständig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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