Wort davor: Beifahung

1Beifall

1Beifall (I)
Erklärung: Erbschaft in der Seitenlinie.
vgl. Beierbfall.

1Beifall (II)
Erklärung: Nebeneinkünfte.
1Beifall (III)
Erklärung: Unterstützung.
1Beifall (IV)
Erklärung: Zustimmung.
1Beifall (V)
Erklärung: Stichentscheid.

Wort danach: 2Beifall

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten