Wort davor: Beiermann

(beiern)
Erklärung: mit dem Klöppel anschlagen, Glocke läuten, ohne die Glocke zu bewegen.
sprachliche Erläuterung: mnl. beiaerden.

Wort danach: Beifaden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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