Wort davor: Beichter
Beichtgeld
Erklärung:
Abgabe an den Geistlichen für das Hören der Beichte.
vgl.
Beichtpfennig.
- Datierung: 1432
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 1608
- Belegtext:
das verkundgelt und das bichtgelt
Datierung: 1469
Fundstelle: VeröfflFreiburg II 250
- Belegtext:
das ... kainem pharrer ... peichtgeld nicht gebn werde
Datierung: 1525
Fundstelle: ActaTir. III 37
- Belegtext:
Abt C. hat so vil beichtgelt ... aufgehebt
Datierung: 1659
Fundstelle: FreibDiözArch.2 1 (1900) 187
- Belegtext:
[kein Opfer ... sondern mehr eine Steuer ist das] opfer- oder beichtgeld, [das früher der Pfarrer bei Abendmahl, Messe und Trauung bezog]
Fundstelle: Niemer,Geld 30
Wort danach: Beichtglocke
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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