Wort davor: beichten

Beichter
sprachliche Erläuterung: Nebeform b(eg)ichter.

Beichter (I)
Erklärung: Beichtvater.

Beichter (II)
Erklärung: Beichtender.

Wort danach: Beichtgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten