Wort davor: Beibrief
beibringen
beibringen (I)
Erklärung:
Personen.
- Belegtext:
sinen weren bibringen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Loersch-Schröder 235
beibringen (II)
beibringen (II 1)
Erklärung:
beweisen.
beibringen (II 2)
Erklärung:
Urkunden vorlegen.
- Belegtext:
sodanen gelovesbref ... gherichte bytobringende
Datierung: 1452
Fundstelle: HamelnUB. II 188
- Belegtext:
von der höker-zunfft jährlich beygebrachte designation
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 189
beibringen (II 3)
Erklärung:
behaupten, vorbringen.
beibringen (III)
Erklärung:
Eingebrachtes.
beibringen (IV)
Erklärung:
Gift.
- Belegtext:
daß der todte von dem beygebrachten gifft gestorben ist
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 72 § 5
beibringen (V)
Erklärung:
zusammenbringen.
- Belegtext:
weillen die einkünften ... wegen ... großen beschwärnissen nicht ... können beygebracht werden
Datierung: 1678
Fundstelle: ArchKathKR. 95 (1915) 431
Wort danach: Beibringung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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