Wort davor: beibrauen

Beibrief
Erklärung: Begleit-, Nebenurkunde.

Beibrief (I)
Erklärung: über nachträglichen Beitritt.

Beibrief (II)
Erklärung: mit Erläuterung und Zusätzen.
Beibrief (III)
Erklärung: Begleitschreiben.

Wort danach: beibringen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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