Wort davor: Beibleibung
Beibote
Beibote (I)
Erklärung:
Aushilfs-, Nebenbote.
Beibote (II)
Beibote (II 1)
Erklärung:
der einem ersten Abgeordneten beigegebene zweite Abgeordnete.
Beibote (II 2)
Erklärung:
Abgeordneter zum Bundestag der drei Bünde und zu den Beitagen der einzelnen Bünde.
Beibote (II 3)
Erklärung:
Abgeordneter zum Großem Rat bis 1850.
Wort danach: Beibrand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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