Wort davor: Beibleibung

Beibote

Beibote (I)
Erklärung: Aushilfs-, Nebenbote.

Beibote (II)

Beibote (II 1)
Erklärung: der einem ersten Abgeordneten beigegebene zweite Abgeordnete.
Beibote (II 2)
Erklärung: Abgeordneter zum Bundestag der drei Bünde und zu den Beitagen der einzelnen Bünde.
Beibote (II 3)
Erklärung: Abgeordneter zum Großem Rat bis 1850.

Wort danach: Beibrand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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