Wort davor: Beibauer
beibehalten
- Belegtext:
die nachtwachen sollen sämtlich ... beybehalten ... werden
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 203
Wort danach: beibelegen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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