Wort davor: Beiarbeiter
Beibannwart
Erklärung:
Unterflurschütz.
- Belegtext:
sollen die bahnwarthen, biß der obrigkeitliche zehndten abgenommen ... ist mit den bei-bahnwarthen patroulliren
Datierung: 1770
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 1050 (nr. 565 II, VI)
Faksimile
Wort danach: Beibauer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten