Wort davor: Behügde
behühnern
Erklärung:
jemandem ein Huhn als Leibzins auferlegen.
vgl.
behennen.
- Belegtext:
sollen ... nit behünert werden
Datierung: 1579
Region/Autor/Textsorte:
Ulm
Fundstelle: DRWArch. 352
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 352
[weitere Angaben: ohne Beleg]
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 362
[weitere Angaben: ohne Beleg]
Wort danach: behulden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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