Wort davor: behörhaftig

behörig

behörig (I)
Erklärung: ordnungsgemäß.

behörig (II)
Erklärung: gehörend.
behörig (III)
Erklärung: hörig.
behörig (IV)
Erklärung: gehorsam.

Wort danach: Behörsleute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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