Wort davor: behörhaftig
behörig
behörig (I)
Erklärung:
ordnungsgemäß.
- Belegtext:
wegen nicht geschehener zahlung in behoriger zeit
Datierung: 1685
Fundstelle: Siegel,CJCamb. I 13
- Belegtext:
an die gerichte behörig verweißen
Datierung: 1688
Fundstelle: Lahner,Samml. 8
- Belegtext:
behörige ratschläge ... hinausgegeben
Datierung: 1724
Fundstelle: WienUnivGO. § 6
behörig (II)
Erklärung:
gehörend.
behörig (III)
Erklärung:
hörig.
- Belegtext:
dat he were behorich unde eghen
Datierung: 1385
Fundstelle: HildeshUB. II 363
- Belegtext:
behorich ziin dem gadesshuess
Datierung: 1475
Fundstelle: KaufungenUB. II 263
behörig (IV)
Erklärung:
gehorsam.
Wort danach: Behörsleute
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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