Wort davor: Behobelung

behofen

behofen (I)
Erklärung: jemanden beherbergen.

behofen (II)
Erklärung: behoft sein einen Hof besitzen, wohnhaft sein.

Wort danach: behofschlagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten