Wort davor: behirten

(behobeln)
Erklärung: (Tischler-)Gesellenbrauch des 'Hobelns'.
sprachliche Erläuterung: mnd. behövelen.
vgl. hobeln.

Wort danach: Behobelung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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