Wort davor: Beherrschungsrecht

(Beherrung)
Erklärung: Zuweisung eines Deichabschnitts an einen Land- oder Deichherren.
sprachliche Erläuterung: beheering.

Wort danach: behetzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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