Wort davor: Behellung
behemmen
behemmen (I)
Erklärung:
hindern.
- Belegtext:
mit kheinen gebotten behemmen
Datierung: 1517
Fundstelle: BergheimUB. 140
behemmen (II)
behemmen (II 1)
Erklärung:
etwas mit Beschlag belegen.
- Belegtext:
er mag ... durächten, vervolgen behemmen und anfallen die habe seins vormunds
Datierung: 1436 (ed. 1516)
Fundstelle: Klagsp.(Brant) p. 89
Faksimile
- in DRQEdit
- Belegtext:
ire gulte nit bekommern ader behemmen mit geistlichen ader werntlichen gerichte
Datierung: 1442
Fundstelle: ArchUFrk. 23 (1875/76) 372
behemmen (II 2)
Erklärung:
festnehmen.
Wort danach: Behemmung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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