Wort davor: Behellung

behemmen

behemmen (I)
Erklärung: hindern.

behemmen (II)

behemmen (II 1)
Erklärung: etwas mit Beschlag belegen.
behemmen (II 2)
Erklärung: festnehmen.

Wort danach: Behemmung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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