Wort davor: beheimlichen

beheimschen
sprachliche Erläuterung: behe(i)mbschen.

beheimschen (I)
Erklärung: einheimsen, einsammeln.

beheimschen (II)

beheimschen (II 1)
Erklärung: jemanden verhaften, gefangen nehmen.
beheimschen (II 2)
Erklärung: einheimisch machen.

Wort danach: beheimsteuern

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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