Wort davor: Behehl

beheimen

beheimen (I)

beheimen (I 1)
Erklärung: etwas mit Zaun umgeben.

beheimen (I 2)
Erklärung: etwas an sich nehmen.
beheimen (II)
Erklärung: jemanden zu sich nehmen.
beheimen (III)
Erklärung: beheimt heimatberechtigt.

Wort danach: beheimlichen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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