Wort davor: Behehl
beheimen
beheimen (I)
beheimen (I 1)
Erklärung:
etwas mit Zaun umgeben.
beheimen (I 2)
Erklärung:
etwas an sich nehmen.
beheimen (II)
Erklärung:
jemanden zu sich nehmen.
- Belegtext:
die cheinen phaffen ... behuset oder beheimet
Datierung: 1300
Fundstelle: NMittThürSächs. 3, 1 (1836) 65
beheimen (III)
Erklärung:
beheimt heimatberechtigt.
Wort danach: beheimlichen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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