Wort davor: beheeren
behegen
behegen (I)
Erklärung:
Gericht hegen.
- Belegtext:
das ding helffen behegen
Datierung: 1387
Fundstelle: ArchHessG.2 3 (1904) 145
- Belegtext:
vor einer behegtin banck in rechts weise getan
Datierung: 1454
Fundstelle: SchlesLehnsUrk. I 203
- Belegtext:
an dem behegeten gericht ubergeben
Datierung: 1456
Fundstelle: Loersch,Ingelh. 413
- Belegtext:
sinen send helfen behegen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 146
- Belegtext:
das herren gericht ... behegen
Datierung: 1514
Fundstelle: ArchHessG. 1 (1835/37) 381
- Datierung: 1537
Fundstelle: ZGO.2 10 (1895) 533
- Belegtext:
behegen und verbannen
Datierung: 1587
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 128
- Belegtext:
eine kleine cent, die nie beheget
Datierung: 1633
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 468
Faksimile
behegen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
behegt sein im gehegten Gericht sitzen.
behegen (II)
Erklärung:
einbehalten, in Anspruch nehmen.
Wort danach: beheglich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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