Wort davor: beheeren

behegen

behegen (I)
Erklärung: Gericht hegen.

behegen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: behegt sein im gehegten Gericht sitzen.
behegen (II)
Erklärung: einbehalten, in Anspruch nehmen.

Wort danach: beheglich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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