Wort davor: Behandperson

behandreichen
Erklärung: einliefern.

behandreichen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: "(Barunterstützung) verabreichen" Lasch-Borchling I 182.

Wort danach: behandstrecken

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten