Wort davor: Behabnisde
Behabung
Behabung (I)
Erklärung:
Verhaftung.
- Belegtext:
derselben behabunge si uns ein tag und ufslag habent geben uf ein widerantwurten
Datierung: 1376
Fundstelle: BaselUB. IV 389
- Belegtext:
von der behabung und gefengniße als er mit Z.H. behept wart
Datierung: 1416
Fundstelle: SchlettstStR. 634
Faksimile
Behabung (II)
Erklärung:
Beweisung.
vgl.
Behebung.
Wort danach: Behaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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