Wort davor: behaben
Behabnis, Behebnis
sprachliche Erläuterung:
ahd. bihabannisse.
Behabnis (I)
Erklärung:
Entscheidung, vollstreckbares Urteil.
- Belegtext:
bi derselben behabenuste
Datierung: 1288
Fundstelle: WirtUB. IX 187
- Belegtext:
derselben behabnüss widersetzen
Datierung: 1453
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 188
- Belegtext:
wann er dann ain behebnuss vmb den schaden mit recht erlangt
Datierung: 1503
Fundstelle: SteirLRO. Art. 4
- Datierung: 1533
Fundstelle: SteirLRRef. 3
- Datierung: 1535
Fundstelle: OÖLRO. § 26
- Belegtext:
in allen wilkürlichen betzahlungen, welche ausser gerichtlicher execution und behebnus ervolgen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 19 § 5
- Belegtext:
behebnus, so ainer seine sprüch erhalten
Datierung: 1577
Fundstelle: Carinthia I 103 (1913) 189
- Belegtext:
gwalt ... ist ein iede eigenwillige handlung, damit eines andern leib oder haab ... ohne recht oder gerichtliche behebnuß ... angegriffen ... wirdet
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 174 § 1
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: MittKrain 15 (1902) 157
- Belegtext:
ihrer befreundten gütter gegen erlegung der gerichtlichen behebnuß annehmen
Fundstelle: ÖstExekO.1655 Tit. 4 § 2
- Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: ÖW. VI 199
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- Belegtext:
gerichtliche behebnussen
Fundstelle: FinsterwalderObs. I 90
- Belegtext:
sy hab ein behabnuss hincz dem ... S. getan
Fundstelle: GrazGBrF. I 12
Behabnis (II)
Erklärung:
Gewahrsam.
Wort danach: Behabnisabschied
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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