Wort davor: Behabbrief

behaben, beheben
sprachliche Erläuterung: nd. behaven, behebben. Die beiden Wörter sind so eng verschmolzen, daß Trennung untunlich.
Wortbildungshinweis: zu Beheber.

behaben (I)
Erklärung: haben.

behaben (I 1)
Erklärung: besitzen, behaupten.

behaben (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: die Zunft beheben in der Zunft bleiben.
behaben (I 2)
Erklärung: ersteigern.
behaben (I 3)
Erklärung: erhalten.
behaben (II)
Erklärung: etwas zurückhalten, vorenthalten.
behaben (III)
Erklärung: jemanden.

behaben (III 1)
Erklärung: bei sich behalten, aufnehmen.
behaben (III 2)
Erklärung: zum Weib nehmen.
behaben (III 3)
Erklärung: festnehmen.
behaben (IV)

behaben (IV 1)
Erklärung: bestätigen.
behaben (IV 2)
Erklärung: Satzungen beobachten.
behaben (IV 3)
Erklärung: unterstützen.
behaben (IV 4)
Erklärung: hegen.
behaben (V)

behaben (V 1)
Erklärung: im Rechtsgang erstreiten.
behaben (V 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: die Klage.
behaben (V 2)
Erklärung: im Rechtsgang siegen.
behaben (V 3)
Erklärung: beim Beweis (Eid).
behaben (V 3 Spiegelstrich 1)

Wort danach: Behabnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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