Wort davor: Behabbrief
behaben, beheben
sprachliche Erläuterung:
nd. behaven, behebben. Die beiden Wörter sind so eng verschmolzen, daß Trennung untunlich.
Wortbildungshinweis: zu
Beheber.
behaben (I)
Erklärung:
haben.
behaben (I 1)
Erklärung:
besitzen, behaupten.
behaben (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
die Zunft beheben in der Zunft bleiben.
behaben (I 2)
Erklärung:
ersteigern.
- Belegtext:
ich han ... mein haus ... auf der gant behept
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: AugsbChr. II 134
- Belegtext:
wer ... nach dem letsten beruef ... und letsten glockenstraich am maisten darauf legt ... der behabts
Fundstelle: StraubingStR. 334
Faksimile
- Belegtext:
das der fronpot ime auch den ainsatz auf dem vergabten und behabten grund mit dem handstreich auch geben sol
Fundstelle: StraubingStR. 334
Faksimile
behaben (I 3)
Erklärung:
erhalten.
behaben (II)
Erklärung:
etwas zurückhalten, vorenthalten.
behaben (III)
Erklärung:
jemanden.
behaben (III 1)
Erklärung:
bei sich behalten, aufnehmen.
behaben (III 2)
Erklärung:
zum Weib nehmen.
- Belegtext:
behuebe ze einem wîbe
Datierung: 13. Jh.
Fundstelle: GesAbenteuer II 18 (V. 490)
behaben (III 3)
Erklärung:
festnehmen.
behaben (IV)
behaben (IV 1)
Erklärung:
bestätigen.
- Belegtext:
das si den brief bsteten und behaben
Datierung: 1361
Fundstelle: SPöltenUB. I 538
- Belegtext:
was vor gericht ... ausgericht wird, daz schol er dapei behaben, daz der rat hinfur damit chain muee hab
Datierung: 1376
Fundstelle: PettauStR. 28
- Belegtext:
den kouf bhan
Datierung: 1489
Fundstelle: WillisauAmtR. 97
behaben (IV 2)
Erklärung:
Satzungen beobachten.
behaben (IV 3)
Erklärung:
unterstützen.
- Belegtext:
ainander bei recht zu beheben
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: AugsbChr. II 230
behaben (IV 4)
Erklärung:
hegen.
behaben (V)
behaben (V 1)
Erklärung:
im Rechtsgang erstreiten.
behaben (V 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
die Klage.
behaben (V 2)
Erklärung:
im Rechtsgang siegen.
- Belegtext:
sweder da sinen gewern bringet, der hat behabt
Datierung: 1275
Fundstelle: Schwsp.(R.)LR. Art. 194
- Belegtext:
daz süllen wir dez ersten rehten ... haben verlorn vnd si behabt
Datierung: 1385
Fundstelle: Indersdorf I 131 (nr. 317)
Faksimile
- Belegtext:
ist dem, das der antburter nit fur kumbt, so hot der klager behabtt
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: MHungJurHist. IV 2 S. 20
- Belegtext:
so mag der behabunde ain abschrift des gebotsbriefes ... fuerbringen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 34 § 2
behaben (V 3)
Erklärung:
beim Beweis (Eid).
behaben (V 3 Spiegelstrich 1)
Wort danach: Behabnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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