Wort davor: begründen
Begründung
- Belegtext:
zur begründung unseres urtheilsspruchs
Datierung: 1603
Fundstelle: Frauenstädt,MalefB. 273
- Belegtext:
ohne abbitte und begründung jederzeit strafbar
Datierung: 1604
Fundstelle: ZRhWestfVk. 4 (1907) 258
Wort danach: Begruß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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