Wort davor: Begreifer
begreiflich
begreiflich (I)
Erklärung:
greifbar.
- Belegtext:
begrifflicher oder leibhafftiger gütter
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I p. 41
- Belegtext:
alles was des testatoris ist, es sey leiblich, begreifflich oder unbegreifflich
Fundstelle: BöhmStR. 1614 E. 13
begreiflich (II)
Erklärung:
strafbar.
begreiflich (III)
Erklärung:
erreichbar.
- Belegtext:
aldus wert di sitter begripelike ladet
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Richth. 250
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begreiflich (IV)
Erklärung:
betreffend.
- Belegtext:
noch dem disse ... verclagetten disser begrifflichen gerichte ... ungehorsam gewesst
Datierung: 1496
Fundstelle: ArchSchweizG. 3 (1844) 319
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts retro.seals.ch
Wort danach: Begreifung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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