Wort davor: Begreifer

begreiflich

begreiflich (I)
Erklärung: greifbar.

begreiflich (II)
Erklärung: strafbar.
begreiflich (III)
Erklärung: erreichbar.
begreiflich (IV)
Erklärung: betreffend.

Wort danach: Begreifung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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