Wort davor: begreifen
Begreifer
Begreifer (I)
Erklärung:
Rügender.
- Belegtext:
waert ... dat de ... kercmeesters ... in ghebreke waren ... ende daerof begrijpers ende calengierders zijn
Datierung: 1444
Fundstelle: Stallaert I 147
Begreifer (II)
Erklärung:
wer die Gewere ergreift.
- Belegtext:
ein begreifer ... der die gewer ein nimpt
Fundstelle: ArchÖG. 26 (1861) 179
Wort danach: begreiflich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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