Wort davor: Begnadigungrecht

Begnadung

Begnadung (I)
Erklärung: Begabung, Privileg(ierung).

Begnadung (II)
Erklärung: Begnadigung.
Begnadung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere Erleichterung.

Wort danach: Begnadungbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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